Satzung für das Deutsch/Dänische Patchwork-Forum
§1 Name des Vereins:
Deutsch/Dänisches Patchwork-Forum.
§2 Ziel des Forums:
2.1.
Das gemeinsame Interesse an Patchwork in fachlicher und sozialer Zusammenarbeit und
Gemeinschaft in der Deutsch/Dänischen Grenzregion fördern.
2.2.
Alle 5 Jahren (soweit es möglich ist) vom Gründungsdatum (2008) eine Ausstellung zu
organisieren.
2.3
Alle Aktivitäten des Forums müssen uneigennützig sein, da das Forum ein “Non Profit”-
Verein ist. Das Forum darf keine Schulden machen.
§3 Mitglieder:
3.1.
Alle Personen, die zur Entwicklung des Forums positiv beitragen wollen, können
Mitglied werden.
3.2.
Vereine können nicht als Mitglied im Forum aufgenommen werden.
§4 Generalversammlung:
4.1.
Die Generalversammlung ist die höchste Instanz des Forums.
4.2.
Die ordentliche Generalversammlung wird einmal jährlich bis Ende Oktober abgehalten.
4.3.
Die Generalversammlung kann mit anderen Patchwork-Aktivitäten wie z.B.
Ausstellungen und Kursen und dergleichen verbunden werden.
4.4.
Die Generalversammlung muss mindestens folgende Tagesordnung beinhalten:
1. Wahl des Versammlungsleiters
2. Jahresbericht des Vorstandes
3. Bericht des Kassenwartes
4. Festlegung des Beitragssatzes und Budget
5. Eingereichte Anträge
6. Wahl des Vorstandes
7. Wahl der Stellvertreter
8. Wahl von zwei Kassenprüfern
9. Wahl des stellvertretenden Kassenprüfers
10.Verschiedenes
4.5.
Der Vorstand muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, die für eine zweijährige
Periode gewählt werden.
Der Vorstand konstituiert sich aus dem 1.Vorsitzenden, dem Kassierer (Kassenwart),
dem Schriftführer (Schriftwart) und eventuell weiteren Vorstandsmitgliedern.
Zwei Vorstandsmitglieder werden in geraden Jahren gewählt, die übrigen
Vorstandsmitglieder werden in den ungeraden Jahren gewählt.
4.6.
Die Generalversammlung wählt Beisitzer (Vertreter). Der Vorstand legt die Anzahl dieser
Beisitzer fest. Sie werden für eine einjährige Periode gewählt.
4.7.
Das Rechenschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
4.8.
Für jeden Posten, der neu zu besetzen ist, gibt es einen Wahlgang.
Stimmrecht haben nur Mitglieder, die spätestens am Tage der Generalversammlung
ihren Jahresbeitrag eingezahlt haben.
Jedes Mitglied hat eine Stimme pro Wahlgang. Sollten sich in einem Wahlgang mehrere
Kandidaten auf einen Posten hin bewerben, gewinnt derjenige mit den meisten Stimmen.
Die Stimmabgabe kann nicht per Vollmacht erfolgen.
4.9.
Gewählt werden können nur Mitglieder,die spätestens am Tage der Generalversammlung
ihren Jahresbeitrag eingezahlt haben.
Kandidaten, die bei der Generalversammlung nicht anwesend sein können, sind mit
einer Einverständniserklärung wählbar.
4.10.
Die Tagesordnung der Generalversammlung wird den Mitgliedern spätestens vier
Wochen vorher per Post oder E-Mail zugesandt.
4.11.
Vorschläge, die auf der Generalversammlung behandelt werden sollen, müssen dem
Vorsitzenden spätestens 14 Tage vor der Generalversammlung vorliegen.
§5 Außerordentliche Generalversammlung:
5.1.
Eine außerordentliche Generalversammlung muss einberufen werden, wenn 55 Prozent
der Mitglieder mit ihrer Unterschrift ein solches Verlangen bestätigt haben.
5.2.
Ein solches Verlangen muss dem Vorstand schriftlich zugeschickt werden und eine
Tagesordnung für die außerordentliche Generalversammlung enthalten.
5.3.
Der Vorstand hat das Recht der eingeschickten Tagesordnung andere Punkte
hinzuzufügen.
5.4.
Die außerordentliche Generalversammlung muss spätestens einen Monat nach Eingang
des Verlangens abgehalten werden.
5.5.
Die endgültige Tagesordnung wird den Mitgliedern spätestens vierzehn Tage vor der
außerordentlichen Generalversammlung zugeschickt.
§6 Vorstand:
6.1.
Der Vorstand legt seine Geschäftsordnung selbst fest.
6.2.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindesten 2/3 der Vorstandsmitglieder persönlich
teilnehmen oder ihre Zustimmung zu den Beschlüssen per Post, E-Mail oder telefonisch
gegeben haben.
6.3.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet
die Stimme des Vorsitzenden.
6.4.
Das Forum ist geschäftsfähig durch die Unterschriften des Vorsitzenden und des
Kassierers.
6.5.
Der Kassierer erstellt in Zusammenarbeit mit dem Vorstand das Budget für das
kommende Geschäftsjahr.
Der Kassierer ist verpflichtet alle Mitgliedsbeiträge und andere Forderungen
rechtzeitig einzutreiben. Mitglieder, die mit ihrem Beitrag mehr als drei Monate im
Rückstand sind, werden gelöscht. Stichtag 01. Februar des folgenden Jahres.
6.6.
Der Schriftführer erarbeitet ein Beschlussreferat von allen Vorstandssitzungen und der
Generalversammlung.
§7 Mitgliedsbeitrag:
7.1.
Ein neues Mitglied bezahlt beim Eintritt in das Forum den von der Generalversammlung
festgesetzten Beitragssatz.
§8 Änderung der Satzung:
8.1.
Eine Änderung der Satzung des Forums kann nur auf einer Generalversammlung
erfolgen.
8.2.
Eine Änderung der Satzung erfordert, dass eine 2/3-Mehrheit der anwesenden
Mitglieder dafür stimmt.