Die Satzung ist der einfachhalber in der männlichen Form gehalten, sie gilt natürlich in der gleichen Form für
die weiblichen Mitglieder.
§1 Name des Vereins:
Deutsch-Dänisches Patchworkforum
§2 Ziel des Forums:
2.1.
Das gemeinsame Interesse an Patchwork in fachlicher und sozialer
Zusammenarbeit und Gemeinschaft in der Deutsch/Dänischen Grenzregion
fördern.
2.2.
Alle 5 Jahren (soweit es möglich ist) vom Gründungsdatum (2008) eine
Ausstellung zu organisieren.
2.3
Alle Aktivitäten des Forums müssen uneigennützig sein, da das Forum ein
“Non Profit“-Verein ist. Das Forum darf keine Schulden machen.
§3 Mitglieder:
3.1.
Alle Personen, die zur Entwicklung des Forums positiv beitragen wollen,
können Mitglied werden.
3.2.
Vereine können nicht als Mitglied im Forum aufgenommen werden.
3.3.
Eine Kündigung kann jederzeit schriftlich per Post oder E-Mail erfolgen.
§4 Generalversammlung:
4.1.
Die Generalversammlung ist die höchste Instanz des Forums.
4.2.
Die ordentliche Generalversammlung wird einmal jährlich im Herbst
abgehalten.
4.3.
Die Generalversammlung kann mit anderen Patchwork-Aktivitäten wie z.B.
Ausstellungen und Kursen und dergleichen verbunden werden.
4.4.
Die Generalversammlung wird durch einen Versammlungsleiter geführt. Sie
muss mindestens die folgenden Punkte beinhalten:
– Wahl eines Versammlungsleiters
– Bericht des Vorstandes
– Bericht des Kassenwartes
– Bericht der Kassenprüfer
– Entlastung des Vorstandes und des Kassenwartes
– Turnusmäßige Wahlen
– Eingereichte Anträge
4.5.
Das Rechenschaftsjahr entspricht dem Zeitraum zwischen zwei
Generalversammlungen
4.6.
Für jeden Posten, der neu zu besetzen ist, gibt es einen Wahlgang.
Stimmrecht haben nur Mitglieder, die spätestens am Tage der
Generalversammlung ihren Jahresbeitrag eingezahlt haben.
Jedes Mitglied hat eine Stimme pro Wahlgang. Sollten sich in einem
Wahlgang mehrere Kandidaten auf einen Posten hin bewerben, gewinnt
derjenige mit den meisten Stimmen.
Die Stimmabgabe kann nicht per Vollmacht erfolgen.
Es kann geheime Wahl beantragt werden.
4.7.
Gewählt werden können nur Mitglieder, die spätestens am Tage der
Generalversammlung ihren Jahresbeitrag eingezahlt haben.
Kandidaten, die bei der Generalversammlung nicht anwesend sein können,
sind mit einer Einverständniserklärung wählbar.
4.8.
Die Tagesordnung der Generalversammlung wird den Mitgliedern spätestens
vier Wochen vorher per Post oder E-Mail zugesandt.
4.9.
Vorschläge, die auf der Generalversammlung behandelt werden sollen,
müssen dem Vorstand spätestens 14 Tage vor der Generalversammlung
vorliegen.
§5 Außerordentliche Generalversammlung:
5.1.
Eine außerordentliche Generalversammlung muss einberufen werden, wenn
55 Prozent der Mitglieder mit ihrer Unterschrift ein solches Verlangen
bestätigt haben.
5.2.
Ein solches Verlangen muss dem Vorstand schriftlich per Post oder E-Mail
zugeschickt werden und eine Tagesordnung für die außerordentliche
Generalversammlung enthalten.
5.3.
Der Vorstand hat das Recht der eingeschickten Tagesordnung andere
Punkte hinzuzufügen.
5.4.
Die außerordentliche Generalversammlung muss spätestens einen Monat
nach Eingang des Verlangens abgehalten werden.
5.5.
Die endgültige Tagesordnung wird den Mitgliedern spätestens vierzehn Tage
vor der außerordentlichen Generalversammlung zugeschickt.
§6 Vorstand:
6.1.
Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern, die jeweils für eine zweijährige
Periode gewählt werden. Er besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2.
Vorsitzenden, dem Kassenwart und einem Schriftführer.
In geraden Jahren werden zeitgleich der 1. Vorsitzende und der Kassenwart
gewählt und in ungeraden Jahren der 2. Vorsitzende und der Schriftführer.
6.2.
Dem Vorstand gehören auch Beisitzer an, die durch die Generalversammlung
gewählt werden müssen.
Die Anzahl der Beisitzer legt der Vorstand fest.
Sie werden auch für eine zweijährige Periode gewählt.
3Sie werden ebenfalls in ungeraden Jahren gewählt.
6.3.
Der Vorstand legt seine Geschäftsordnung selbst fest.
6.4.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindesten 2/3 der Vorstandsmitglieder
persönlich teilnehmen oder ihre Zustimmung zu den Beschlüssen per Post,
E-Mail oder telefonisch gegeben haben.
6.5.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit
entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
6.6.
Das Forum ist geschäftsfähig durch die Unterschriften des Vorsitzenden oder
dem Kassenwart.
6.7.
Der Kassenwart ist verpflichtet alle Mitgliedsbeiträge und andere
Forderungen rechtzeitig einzutreiben sowie Rechnungen in Absprache mit
dem 1. Vorsitzenden zu prüfen und zu begleichen
6.8.
Der Schriftführer erarbeitet ein Protokoll von allen Vorstandssitzungen und
der Generalversammlung.
Die Protokolle der Generalversammlung und der Nähtreffen werden an die
Mitglieder per E-Mail zugesandt.
§7 Mitgliedsbeitrag:
7.1.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird in der Generalversammlung
beschlossen.
7.2.
Der Mitgliedsbeitrag kann in der Generalversammlung für das nächste
Rechenschaftsjahr bezahlt werden. Der Bankeinzug erfolgt zum 01. Februar
des laufenden Rechenschafsjahres.
7.3.
Für die Zahlung des Mitgliedsbeitrages bestehen folgende Möglichkeiten:
– Lastschrifteinzugsermächtigung (bevorzugt)
– Überweisung (bis zum 01. Februar)
– Bar Einzahlung (mit Quittung)
Der Bankeinzug erfolgt frühestens zur Fälligkeit des Beitrags, er kann jeder
Zeit widerrufen werden.
7.4.
Der Mitgliedsbeitrag kann in Euro oder dänische Kronen erfolgen.
7.5.
Mitglieder, die mit ihrem Beitrag (nach Erinnerung) mehr als drei Monate im
Rückstand sind, werden gelöscht.
7.6.
Ein neues Mitglied bezahlt beim Eintritt in das Forum den vollen Beitragssatz.
7.7.Bei Kündigung der Mitgliedschaft wird der Mitgliedsbeitrag nicht
zurückerstattet.
§8 Änderung der Satzung:
8.1.
Eine Änderung der Satzung des Forums kann nur auf einer
Generalversammlung erfolgen.
8.2.
Eine Änderung der Satzung erfordert, dass eine 2/3-Mehrheit der
anwesenden Mitglieder dafür stimmt.
§ 9 Sitz des Forums:
9.1.
Der Sitz des Forums entspricht immer der Postalischen Adresse des 1.
Vorsitzenden
Falls es möglich ist, das Forum organisatorisch in eine der Organisationen
der deutschen oder dänischen Volksminderheiten in der Grenzregion zu
integrieren, kann dieses auf einer Generalversammlung beschlossen werden.
§10 Auflösung des Forums:
10.1.
Das Forum kann nur mit der Zustimmung einer 4/5-Mehrheit der auf der
Generalversammlung anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.
10.2.
Die Verwendung eines eventuellen positiven Vereinskapitals wird auf der
letzten Generalversammlung beschlossen.
Die Mittel dürfen nicht zum persönlichen Eigentum an Einzelpersonen
übertragen werden.
Änderungschronik der Satzung
Am 23. Februar 2008 auf der Generalversammlung im Borgerhuset in
Tinglev, Dänemark, einstimmig angenommen.
Am 5. März. 2011 in D-Moldenit angekommen und geändert.
Am 27. Februar 2016 auf der Generalversammlung in Lojt Kirkeby einstimmig
geändert.
Am 29.Oktober 2019 auf der Generalversammlung in Rodekro (bei einer
Enthaltung) einstimmig geändert.
Am 26. September 2026 auf der Generalversammlung in Rödekro einstimmig
geändert.
